Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die Grundlage für jeden „Verkaufsvertrag“ (insbesondere – wenn auch nicht ausschließlich – in Bezug auf den Verkauf von Stein- bzw. Marmorplatten bzw. -blöcken und allen anderen damit zusammenhängenden Produkten oder Dienstleistungen – „Produkt“) zwischen dem Verkäufer („Marimar Srl“) und dem Erwerber („Erwerber“), sofern keine abweichenden Vereinbarungen bzw. Abreden bestehen, die von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurden.
Modalitäten des Vertragsschlusses
Marimar Srl übermittelt dem Erwerber auf dessen Anfrage hin das Dokument „Angebot mit endgültiger und unwiderruflicher Auftragsbestätigung“ („Angebot mit Auftragsbestätigung), in dem zumindest die Bezeichnung und Beschreibung des gewünschten Produktes, die Menge, der Preis, die ungefähren Lieferzeiten, der Lieferort, die Zahlungsbedingungen sowie die Gerichtsbarkeit, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand für den Fall von Streitigkeiten angegeben sind.
Das Verkaufsgeschäft gilt ab dem Moment als abgeschlossen, in dem: I) Marimar Srl vom Erwerber das Angebot mit Auftragsbestätigung ausgefüllt und unterzeichnet per Fax, E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg erhalten hat; II) Marimar Srl ein Angebot mit Auftragsbestätigung, dessen Konditionen vom anfänglichen Angebot abweichen, schriftlich bestätigt hat; III) das Produkt dem Erwerber oder einem von ihm beauftragten Bevollmächtigten/Spediteur übergeben wurde, falls zwischen den Vertragsparteien kein Angebot mit Auftragsbestätigung unterzeichnet wurde.
Es gilt als vereinbart, dass jede mündliche oder telefonische Absprache mit dem Erwerber bezüglich des Verkaufsgeschäfts für Marimar Srl nicht verbindlich ist, solange keine schriftliche Bestätigung derselben vorliegt.
Lieferung – Versand – Nichtabnahme
Wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gilt das Produkt ex works / frei Werk (EXW – Incoterms) an der Betriebsstätte von Marimar Srl in Via Napoleone Nr. 67, S. Ambrogio di Valpolicella (Italien) als verkauft und als dem Erwerber bzw. einem von ihm beauftragten Dritten übergeben. Dies gilt auch dann, wenn vereinbart wurde, dass der Versand ganz oder teilweise von Marimar Srl organisiert wird. In jedem Fall gehen unabhängig von den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Lieferbedingungen die Gefahren spätestens mit der Übergabe an den ersten Spediteur auf den Erwerber über.
Der Erwerber muss eine eventuelle Änderung des Lieferorts gegenüber dem in der Auftragsbestätigung genannten Zielort spätestens drei Tage vor dem für die Abholung am Sitz von Marimar Srl vorgesehenen Datum schriftlich mitteilen, wobei sich letztere vorbehält, diese Änderung nicht zu akzeptieren. Falls sich herausstellt, dass das Produkt an einen anderen als den vom Erwerber genannten Zielort geliefert wird, behält sich Marimar Srl – nach eigenem Ermessen – die Möglichkeit vor, die Ausführung des Verkaufsvertrags zu unterbrechen bzw. laufende Verträge aufzulösen, ohne dass der Erwerber in irgendeiner Weise direkte bzw. indirekte Schadensansprüche geltend machen kann.
Der Erwerber garantiert, dass die Fahrzeuge für die Abholung am Lager von Marimar Srl den geltenden Vorschriften entsprechen und für die Beladung und den Transport der entsprechenden Produkte geeignet sind. Falls das ausgewählte Fahrzeug nicht geeignet bzw. konform ist, behält sich der Verkäufer – nach eigenem Ermessen – vor, die Beladung zu verweigern, ohne dass der Erwerber in irgendeiner Weise direkte bzw. indirekte Schadensansprüche geltend machen kann.
Der Erwerber muss den Spediteur beauftragen, vor der Beladung das Produkt, die Menge und die Verpackung zu kontrollieren. Eventuelle Einwände hinsichtlich der Unversehrtheit des Produktes und der Übereinstimmung der beladenen Mengen mit den Angaben auf dem Beförderungspapier müssen vom Spediteur bei der Beladung angemerkt werden. Diese Anmerkungen sind auf allen Abschriften der Beförderungspapiere anzugeben, andernfalls gelten die geladenen Produkte als unversehrt und vollständig. Marimar Srl übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Mängel, Verluste oder Schäden des Produktes, die nicht vom Spediteur gemeldet wurden.
Der Erwerber ist dafür verantwortlich, den Spediteur anzuweisen, die komplette Beladung durchzuführen und für die Sicherung und korrekte Befestigung des Produktes auf dem Fahrzeug zu garantieren, damit sich beim Transport keine Schäden/Brüche oder Verluste ereignen können und alle (nationalen und internationalen) Vorschriften in Bezug auf den Straßenverkehr, sowie die Verkehrs- und Umweltsicherheit eingehalten werden.
Falls nach Bereitstellung des Produktes für den Erwerber die Übergabe aus nicht Marimar Srl zuzuschreibenden Gründen bzw. wegen höherer Gewalt nicht stattfindet, gilt die Lieferung in jedem Fall als rechtswirksam durchgeführt, nachdem der Erwerber per E-Mail oder Fax eine einfache Mitteilung über die Versandbereitschaft der Ware erhalten hat. Ab dem Folgetag der Versendung dieser Mitteilung berechnet Marimar Srl dem Erwerber für jede volle Woche Verspätung zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis Lagergebühren in Höhe von 2% (zwei Prozent) des in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreises. Falls die Verspätung keine ganze Woche dauert, wird die Lagergebühr verhältnismäßig auf die Verspätungstage angerechnet. Alle Gefahren während der Lagerung der Ware bei Marimar Srl liegen beim Erwerber. Falls der Erwerber die Übergabe der Ware für mehr als 30 (dreißig) Tage nach der Versandbereitschaftsmeldung verweigert, gilt der Vertrag als aufgelöst.
Verpackung
Sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart:
– werden die Platten und Pakete lose und nicht miteinander verbunden/gebündelt verkauft und geliefert;
– wird verarbeitetes Material (wie beispielsweise – ohne Vollständigkeitsanspruch – Fliesen, Bodenplatten, maßgefertigte Produkte) mit einer Holzverpackung verkauft und geliefert.
Die Verpackungsarten sind folgende:
– “Halbpalette”: Holzpalette (max. Größe 1000×600 mm), Preis je 16,00 € zzgl. MwSt.;
– „Palette“: Holzpalette „EUR-EPAL“ (max. Größe 1200×800 mm), Preis je 23,00 € zzgl. MwSt.;
– „Kiste“: Holzpalette mit Wänden an den Längsseiten oder 4 Seitenwänden (max. Größe 1150×750 mm), Preis je 30,00 € zzgl. MwSt.;
– „Spezialkiste“: maßgefertigte Verpackung mit Umreifung/Bundle, Preis je 75,00 € zzgl. MwSt.
Marimar Srl behält sich – nach eigenem Ermessen – vor, die jeweils für die Art und Menge des vom Erwerber bestellten Produktes geeignete Verpackung zu wählen.
Die Verpackungskosten werden basierend auf der oben genannten Preisliste festgelegt und berechnet, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien besteht.
Lieferzeiten
Die Lieferzeiten sind unverbindlich, werden in Werktagen gezählt (Montag bis Freitag eingeschlossen) und gelten nur unter normalen Arbeits- und Beschaffungsbedingungen. Der Erwerber verzichtet gegenüber Marimar Srl auf jegliche Ersatzansprüche oder Wiedergutmachungsforderungen für direkte oder indirekte Schäden aufgrund verspäteter oder teilweiser Lieferungen, sofern diese nicht durch Marimar Srl verschuldet sind.
Marimar Srl behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teillieferungen durchzuführen.
Bei verspäteter Lieferung, die durch Marimar Srl verschuldet ist, kann der Erwerber nach einfacher Inverzugsetzung, die per Fax, zertifizierter E-Mail oder Einschreiben übermittelt wird, einen Ersatz für den effektiv von ihm nachgewiesenen Schaden bis zu einer Höhe von max. 3% (drei Prozent) des Preises der verspätet gelieferten Produkte fordern. Mit Ausnahme der Fälle einer klaren Schuldzuschreibung schließt die Bezahlung der oben genannten Beträge jegliche weitere Schadensansprüche wegen mangelnder oder verspäteter Lieferung der Produkte aus. Diese Garantie ersetzt vollumfänglich alle sonstigen gesetzlichen Garantien oder Verantwortlichkeiten und schließt jegliche sonstige (sowohl vertragliche als auch außervertragliche) Haftung von Marimar Srl aus.
Der Erwerber hat bei einer verspäteten oder teilweisen Lieferung des Produktes in keinem Fall das Recht, den Gefahrenübergang für die versandte Ware bzw. deren Empfang zu verweigern.
Preise – Rabatt
Der Erwerber erwirbt das Produkt von Marimar Srl zu dem im Angebot mit Auftragsbestätigung genannten Preis („Preis“).
Sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart, versteht sich der Preis zuzüglich aller sonstigen Ausgaben, Auflagen oder Kosten gegen Barzahlung (sofern möglich, andernfalls per Scheck oder Banküberweisung) und Lieferung Ex-Works/frei Werk Marimar Srl gemäß den Angaben im Angebot mit Auftragsbestätigung (andernfalls Via Napoleone Nr. 67, S. Ambrogio di Valpolicella – Italien) sowie zuzüglich (beispielsweise ohne Vollständigkeitsanspruch) eventueller Transport- und Versicherungskosten, Zölle, Verpackung und sonstiger Dienstleistungen.
Ein schriftlich zwischen den Parteien vereinbarter, bedingter Rabatt unterliegt der strikten Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Falls die Zahlung nicht gemäß den vereinbarten Bedingungen erfolgt, wird der vorgesehene Rabatt ungültig und der Erwerber ist, falls er ihn unberechtigterweise einbehalten hat, zu seiner Rückerstattung an Marimar Srl verpflichtet.
Zahlung
Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit Marimar Srl vorliegt, muss der gesamte Preis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung gezahlt werden.
Sämtliche Bezahlungen an Marimar Srl müssen auf das im Angebot mit Auftragsbestätigung genannte Konto bzw. an deren Geschäftssitz geleistet werden. Die Bezahlung gilt als durchgeführt, wenn der entsprechende Betrag effektiv bei der italienischen Bank von Marimar Srl verfügbar ist.
Eventuelle Zahlungen an Händler, Vertreter oder Vertriebspersonal gelten erst dann als durchgeführt, wenn die entsprechenden Beträge auf dem Bankkonto von Marimar Srl in Italien eingegangen sind und schriftlich von ihr quittiert wurden.
Es ist dem Erwerber ausdrücklich untersagt, die Bezahlung aus anderen Ländern als seinem Wohnsitzland zu tätigen (dies gilt insbesondere für Länder, die keinen angemessenen Informationsaustausch mit Italien garantieren). Bei einer Verletzung dieses Verbots behält sich Marimar Srl nach eigenem Ermessen das Recht vor, den Vertrag aus berechtigten Gründen aufzulösen, ohne dass der Erwerber irgendein Recht auf Wiedergutmachung für eventuell erlittene Schäden geltend machen kann.
Eventuelle Stempelgebühren sowie Gebühren für den Einzug von Wechseln und Tratten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Eine – auch teilweise – verspätete Zahlung der Rechnung nach ihrem Fälligkeitsdatum hat die umgehende Anrechnung der auf Handelsgeschäfte anwendbaren gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich eventueller Bankkosten und –gebühren zur Folge.
Bei Nichtbezahlung, egal aus welchem Grund, sowie Nichterfüllung irgendeiner anderen Vertragspflicht seitens des Erwerbers ist Marimar Srl berechtigt, den Verkauf und die entsprechenden Lieferungen zu unterbrechen und die umgehende Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, vom aktuell laufenden Angebot mit Auftragsbestätigung zurückzutreten.
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, verpflichtet sich der Erwerber, die Zahlung nicht mit eventuellen anderen Forderungen gegenüber Marimar Srl aufzurechnen.
Gefahr
Der Transport des Produktes erfolgt – auch bei einem Verkauf frei Bestimmungsort – stets auf Risiko und Gefahr des Erwerbers. Dies gilt auch für Diebstähle, Schäden oder Manipulationen.
während der Beförderung.
Garantie
Nach dem Erhalt des Produktes muss dieses umgehend von Mitarbeitern/Fachpersonal/Technikern des Erwerbers einer sorgfältigen Sichtkontrolle unterzogen werden.
Da es sich bei den Produkten von Marimar Srl um natürliche Erzeugnisse handelt, sind substantielle Variationen in Bezug auf Farbe, Nuancen, Schattierungen, Konsistenz, Struktur und Finish möglich. Marimar Srl kann in keiner Weise für eventuelle Schäden bzw. Reklamationen haftbar gemacht werden, die durch diese natürlichen Variationen des Materials bedingt sind. Der Erwerber weiß und akzeptiert, dass die Dicke des Produktes um + /– 2 mm von den vereinbarten Maßen abweichen kann, ohne dass dies als Mangel gilt.
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, garantiert Marimar Srl in keiner Weise dafür, dass das Produkt mit eventuell vorher an den Erwerber gesandten Mustern übereinstimmt (die auf der Rückseite in jedem Fall das Datum und die Unterschrift des Erwerbers und von Marimar Srl tragen müssen).
Die Garantie von Marimar Srl ist in jedem Fall lediglich auf Produkte erster Wahl beschränkt und gilt nicht für Produkte zweiter oder dritter Wahl, d.h. bestimmte Sonderangebote mit ermäßigten Preisen oder Rabatten gemäß Angebot mit Auftragsbestätigung.
Marimar Srl garantiert nicht für die Eignung des Produktes für besondere Verwendungen und Verarbeitungen, sondern lediglich für seine allgemein bekannten technischen Merkmale. Der Erwerber ist stets verpflichtet, die Eignung des Produktes für die jeweils spezifischen Nutzungsbedingungen zu prüfen. Dies gilt insbesondere für seine Belastung sowie für bestimmte Variablen in der Ziel-/ Verwendungsumgebung, die seine Merkmale beeinträchtigen könnten (beispielsweise Witterungseinflüsse und sonstige zufällige Einwirkungen auf das Produkt), auch bei Angabe spezifischer technischer Merkmale durch Marimar Srl.
Die in den Katalogen und Broschüren von Marimar Srl genannten Verwendungshinweise und technischen Spezifikationen haben lediglich Hinweischarakter.
Falls ein Produkt nachweislich offensichtliche Mängel aufweist, garantiert Marimar Srl für die Auswechslung des mangelhaften Produktes durch ein anderes mit gleichen oder hochwertigeren Merkmalen oder gewährt, sofern dies nicht möglich ist, einen angemessenen Preisnachlass. Alternativ hat der Erwerber nach Rückgabe des fehlerhaften Produktes das Recht auf eine Rückerstattung des Kaufpreises zuzüglich der Transportkosten, wobei jegliche weitere Ersatzansprüche für direkte bzw. indirekte Schäden ausgeschlossen werden.
Die Garantie von Marimar Srl gilt nicht für den Fall, dass ein (ganz oder teilweise) von offensichtlichen Mängeln betroffenes Produkt verändert, verwendet, verlegt, geschnitten oder auf andere Weise bearbeitet wurde, da der Erwerber (oder sein Kunde) damit den Willen ausgedrückt hat, den Zustand des Produktes zu akzeptieren.
Falls nachweislich feststellbar ist, dass ein Produkt verborgene Mängel aufweist, beschränkt sich die Garantie von Marimar Srl auf die Auswechslung des Materials durch ein anderes mit gleichen oder hochwertigeren Merkmalen oder sieht, sofern dies nicht möglich ist, die Rückerstattung des Kaufpreises zuzüglich der Transportkosten vor. Die Garantie von Marimar Srl für eventuelle direkte bzw. indirekte Schäden, die durch das mangelhafte Produkt verursacht wurden, ist maximal auf das doppelte des Verkaufspreises lediglich für den mangelhaften Teil der Lieferung beschränkt.
Die oben genannten Garantien (Verpflichtung zur Auswechslung des Produktes, Preisreduzierung, Preisrückerstattung zuzüglich Transportkosten …) ersetzen vollumfänglich alle gesetzlichen Garantien oder Verantwortlichkeiten und schließen jegliche sonstige (sowohl vertragliche als auch außervertragliche) Haftung von Marimar Srl für das gelieferte Produkt aus (beispielsweise – ohne Vollständigkeitsanspruch – Schadenersatz, Verdienstausfall, Rückrufaktionen usw.).
Reklamationen
Eventuelle Reklamationen in Bezug auf den Zustand der Verpackung/des Produktes bzw. auf seine Menge, Anzahl oder äußerlichen Merkmale (offenkundige Mängel) können nur per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder zertifizierter E-Mail und bis spätestens einen Tag nach Empfang des Produktes gemeldet werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Reklamationen in Bezug auf verborgene Fehler und Mängel müssen Marimar Srl per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder zertifizierter E-Mail bis spätestens 8 (acht) Tage nach ihrer Entdeckung gemeldet werden (der Anspruch verjährt gemäß Art. 1495 des italienischen Zivilgesetzbuchs ein Jahr nach der Übergabe).
Die Reklamation muss in jedem Fall die Daten der Lieferung und Rechnung enthalten, sowie eine genaue und präzise Beschreibung des beanstandeten Fehlers einschließlich Fotos.
Der Erwerber verpflichtet sich außerdem, Marimar Srl die gesamte Produktcharge für eine Kontrolle (auch durch Fachpersonal) zur Verfügung zu stellen.
Es wird vereinbart, dass eventuelle Reklamationen oder Beschwerden den Erwerber nicht zur Unterbrechung bzw. Verzögerung der Zahlungen weder für das beanstandete Produkt noch für eventuelle andere Verkaufsgeschäfte berechtigen.
Falls keine Reklamation erhoben wird bzw. die Beschwerde nicht gemäß den oben beschriebenen Maßgaben und Fristen eingereicht wird, wird davon ausgegangen, dass das Produkt als unwiderruflich angenommen gilt, mit der Bestellung konform ist und vom Erwerber in gutem Zustand ohne Fehler/Mängel empfangen wurde.
Falls sich eine Reklamation als unbegründet herausstellt, verpflichtet sich der Erwerber, Marimar Srl sämtliche Kosten für eine eventuelle Ortsbesichtigung und die beauftragten Experten (Reise, Unterkunft und Verpflegung, Gutachten/Stellungnahmen usw.) zu erstatten.
Stornierung – Modalitäten der Warenrückgabe
Alle Warenbestellungen, die der Erwerber per E-Mail, Fax, zertifizierter E-Mail oder Einschreiben bei Marimar anfordert, gelten als endgültige und unwiderrufliche Auftragserteilung.
Die Rückgabe eines Produktes ist nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung seitens Marimar Srl möglich.
Falls die Rückgabe von Marimar Srl genehmigt wurde, muss das Produkt frei Bestimmungsort und auf Kosten und Gefahr des Erwerbers innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 (acht) Tagen nach dem Eingangsdatum der Genehmigung durch Marimar Srl an den Betriebssitz von Marimar Srl in Via Napoleone Nr. 67, S. Ambrogio di Valpolicella (Italien) geschickt werden.
Der Kaufpreis für das Produkt abzüglich einer Verwaltungsgebühr von mindestens 15% (fünfzehn Prozent) wird dem Erwerber innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Eingangsdatum der rückgesendeten Ware sowie nach Kontrolle ihrer Unversehrtheit und Konformität gutgeschrieben.
Marimar Srl behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Rückgabe abzulehnen oder einen höheren Prozentsatz als Verwaltungsgebühr zu berechnen, falls die Ware nach Ablauf der oben genannten Frist zurückgesendet wird.
Höhere Gewalt
Marimar Srl kann nicht haftbar gemacht werden bzw. kann die Erfüllung ihrer Vertragspflichten aufschieben oder unterbrechen, falls diese durch unvorhergesehene und von ihrem Willen unabhängige Ereignisse (beispielsweise Streiks, Boykotte, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, Aussperrungen, Brand, erklärter/nicht erklärter Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufstände bzw. Revolutionen, Beschlagnahmen, Embargos, Stromausfälle, außergewöhnliche Maschinenausfälle, verspätetes Eintreffen von Bestandteilen, Rohstoffen oder Zulieferungen) sowie sonstige Gründe/Umstände, die nach vernünftigem Ermessen nicht von Marimar Srl beeinflussbar sind, nach Vertragsschluss verhindert wird oder zu kostenaufwändig wäre, sowie aufgrund von Handlungen bzw. Unterlassungen des Erwerbers.
Gegeimhaltungspflicht
Der Erwerber ist verpflichtet, sämtliche Informationen technischer Art (beispielsweise – ohne Vollständigkeitsanspruch – Zeichnungen, Ansichten, Dokumentationen usw.) bzw. gewerblicher Art (einschließlich der Vertragsbedingungen, Kaufpreise, Zahlungsbedingungen, Rabatte usw.), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, streng vertraulich zu behandeln.
Die Geheimhaltungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Vertrags sowie auch nach seiner Ausführung.
Bei einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist der Erwerber verpflichtet, Marimar Srl sämtliche (direkten und indirekten) Schäden, die dadurch entstehen, zu ersetzen.
Marken und Warenzeichen des Verkäufers
Die Verwendung der Marken, Mustermodelle sowie Geisteswerke im allgemeinen in jeder Form und Ausdrucksweise (Bilder, Fotos, Zeichnungen, Filme, Figuren, Strukturen usw.) ist mit jeder Art von Medium (beispielsweise – ohne Vollständigkeitsanspruch – Druck, Video, Radio, Internet, Social Media, Instant Messaging-Plattformen) strengstens untersagt, da sie geistiges Eigentum von Marimar Srl darstellen.
Jegliche – auch nur teilweise – Abweichung von diesem Verbot muss schriftlich von Marimar Srl genehmigt werden.
Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
Alle mit Marimar Srl geschlossenen Kaufverträge werden unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erwerbers bzw. dem Zielland des Produktes durch das italienische Recht geregelt bzw. nach Ermessen von Marimar Srl durch das Recht am Geschäftssitz des Erwerbers.
Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (mit Ausnahme der dort vorgesehenen Bestimmungen über die Formfreiheit von Verträgen, die ausdrücklich angewandt werden) sowie anderer einschlägiger Vereinbarungen zum internationalen Warenkauf und zur Regelung von Gesetzeskonflikten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für eventuelle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird die Zuständigkeit der italienischen Gerichtsbarkeit erklärt, wobei als ausschließlicher Gerichtsstand Verona gewählt wird, unbeschadet der Möglichkeit von Marimar Srl, am Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Erwerbers Klage zu erheben.
Falls die Geschäftsbedingungen in verschiedene Sprachen übersetzt sind, gilt der italienische Text als maßgebend.
Sonstiges
Der Erwerber kann keine Geschäftsbedingungen anwenden oder verlangen, die von den Bestimmungen des vorliegenden Dokuments abweichen. Eventuelle schriftliche Anmerkungen, die der Erwerber auf dem Angebot mit Auftragsbestätigung oder sonstigen Dokumenten der Vertragsverhandlungen bzw. nach Anerkennung bzw. Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornimmt, haben daher keinerlei Gültigkeit, ebenso wenig wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erwerbers selbst. Daher ist weder die – auch teilweise – Durchführung des Angebots mit Auftragsbestätigung durch Marimar Srl noch sind alle sonstigen Erfüllungsleistungen gegenüber dem Erwerber als stillschweigende oder implizite Anerkennung irgendeiner allgemeinen Vertragsbestimmung anzusehen und zu interpretieren, sofern keine ausdrückliche schriftliche Unterzeichnung durch Marimar Srl vorliegt.
Eventuelle Vereinbarungen oder Abreden, die die vorliegenden Geschäftsbedingungen ändern oder erweitern, können daher in keiner Weise als verbindlich zwischen den Parteien gelten, es sei denn, sie wurden schriftlich abgefasst, beziehen sich ausdrücklich auf dieses Dokument und sind sowohl von Marimar Srl als auch vom Erwerber unterzeichnet.
Der Erwerber nimmt zur Kenntnis und bestätigt, dass jede – auch wiederholte – Duldung von Verletzungen oder verspäteten Erfüllungen in keiner Weise als stillschweigende Änderung, Aufhebung oder Erneuerung der aus diesem Vertrag entstehenden Pflichten und Rechte gelten kann.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig werden, wird die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen zwischen Marimar Srl und Gewerbetreibenden, weshalb die Gesetzesverordnung 6. September 2005, Nr. 206 (Verbraucherkodex) mit nachfolgenden Änderungen keine Anwendung findet.
Information zur Verarbeitung Personenbezogener Daten (EU-Verordnung 2016/679 – Gesetzesverordnung Nr. 196/2003).
Marimar srl verpflichtet sich, personenbezogene Daten, von denen sie Kenntnis erlangt, gemäß den Bestimmungen der Gesetzesverordnung Nr. 196/2003 und der EU-Verordnung 2016/679 ausschließlich für Zwecke zu erfassen und zu verarbeiten, die zur Ausführung dieses Vertrags und zur Erfüllung aller sonstigen – auch steuerlichen und buchhalterischen – Pflichten notwendig sind. Die Informationen zum Datenschutz können unter folgendem Link eingesehen werden.
Marimar Srl – Ausg. 1/2021
Übersetzte Version, der offizielle Text in italienischer Sprache kann hier eingesehen werden